Allgemeines zum Kostenerstattungsverfahren

  • Das Kostenerstattungsverfahren ist ein gesetzlich verankerter Anspruch (§ 13 Abs. 3 SGB V), der greift, wenn gesetzlich Versicherte trotz nachweisbarer Bemühungen keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten finden. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung bei einer approbierten Privatpraxis. Das Verfahren ermöglicht damit einen schnellen Zugang zu Psychotherapie, wenn die reguläre Versorgung überlastet ist.

  • Alle gesetzlich Versicherten, die keinen zeitnahen Kassentherapieplatz bekommen.

  • 1-2 Wochen Mappenvorbereitung + ca. 3 Wochen Kassenentscheidung.

  • Das Kostenerstattungsverfahren ist gesetzlich geregelt. Krankenkassen „nehmen“ daher nicht freiwillig teil oder nicht teil, sondern sind verpflichtet, jeden Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen individuell zu prüfen.

  • Du kannst trotzdem starten. Falls erforderlich, unterstützen wir dich zuerst bei der psychotherapeutischen Sprechstunde.
    Kommt kein PTV-11 zustande, erstatten wir dir den Betrag vollständig.

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